Ehrenabend 2023

Am 21. Oktober fand der diesjährige Ehrenabend statt. Umrahmt von den dem Anlass angemessenen Überblicken auf das vergangene Sängerjahr und die Vita der zu ehrenden Sänger durch den 1. Vorsitzenden Wolfgang Horn sowie Gesangsbeiträgen des Männerchores, lud der Verein die Sänger und ihre Angehörigen zu einem gesellig-festlichen Zusammensein ein. Die große Anzahl der Anwesenden unterstrich das lebendige Vereinsleben. Bis weit in die Nacht dauerte der Austausch von persönlichen und gesanglichen Neuigkeiten zwischen den Mitgliedern und den befreundeten Familienangehörigen.

Von links nach rechts: 1. Vorsitzender Wolfgang Horn, Peter Jahnke (Ehrung für 10 Jahre Sänger), Manfred Bickel (Goldene Ehrennadel des Deutschen Chorverbandes, Ehrung für 50 Jahre Mitgliedschaft), Martin Kern (Goldene Ehrennadel des Deutschen Chorverbandes, Ehrung für 50 Jahre Mitgliedschaft), Roland Steiger (Ehrung für 15 Jahre Sänger und 35 Jahre förderndes Mitglied), Klaus Zink (Sängervorstand).

Ehrenchorleiter Dieter Hengst verstorben

Am 7. Oktober 2023 ist unser Ehrenchorleiter Chordirektor Herr Dieter Hengst in einem Karlsruher Krankenhaus nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben. Dieter Hengst leitete unseren Chor 18 Jahre lang, bis er im Jahre 2014 das Dirigat an seinen Freund Gerold Engelhart übergab. Wir nehmen in großer Dankbarkeit von Herrn Hengst Abschied. Unser Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden seiner Familie.

Von Diedelsheim über Karlsruhe nach Carlsruhe – Live-Streaming nach Oberschlesien?

Um 1715 war unter der Herrschaft von Markgraf Karl-Wilhelm von Baden-Durlach die neue Residenzstadt Karlsruhe zu Füßen des gleichnamigen Jagd- und Lustschlosses im Entstehen. Wenig später kam dem württembergischen Herzog Carl Christian Erdmann von  Württemberg-Oels im fernen schlesischen Wald  südlich von Breslau ein gleicher Gedanke. Die Chronik berichtet, dass er sich im Jahre 1757 auf der Jagd verirrt habe, eingeschlafen sei, geträumt und „im Erfolg seines Traumes“ beschlossen habe, ein Jagd- und Lustschloss zu gründen, das nach seinem Rufnamen Carlsruhe heißen sollte. Es entstand ein kleines Schloss mit umliegender Ortschaft für die Bediensteten nach dem Vorbild des ihm bekannten, noch im Bau befindlichen prächtigen Residenzschlosses im Badischen.

Im Verlaufe der Zeit entwickelte sich nicht nur die Jagd in den herzoglichen Wäldern Schlesiens prächtig, sondern auch der neue Ort Carlsruhe, der durch die herzogliche Förderung eine eigene Anziehungskraft für Kulturschaffende  im weiten Umkreis, besonders aus dem Raum Breslau ausübte. Zeitweise war unter ihnen der Komponist Carl Maria von Weber.

Nach einer Blütezeit im 19. Jahrhundert erlebte Carlsruhe ein wechselvolles Schicksal. Ende des Zweiten Weltkrieges schließlich war Carlsruhe polnisch und wurde in Pokój umbenannt. Das Schloss war zerstört, die schlesische Bevölkerung weitgehend vertrieben und durch Umsiedler aus der West-Ukraine – dem früheren Ost-Polen – ersetzt sowie alles Deutsche geächtet. Erst mit den deutsch-polnischen Verträgen um 1990 konnte sich auch Carlsruhe/Pokój auf die deutsche Vergangenheit neu besinnen.  Die Bevölkerung begann in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und mit Unterstützung der EU, den heruntergekommenen Ort zukunftsfähig zu machen. 

Hubert Kolodziek und Wolfgang Horn (kinks) vor ddem Dorfgemienschaftshaus Diedelsheim.
Hubert Kolodziej (rechts) und
Wolfgang Horn vor dem
Dorfgemeinschaftshaus Diedelsheim.

Einer der Wortführer für einen Neuanfang war Hubert Kolodziej, Abgeordneter im Regionalparlament (Sejmik) Oppeln. Durch Zufall ergab sich eine Bekanntschaft mit dem heutigen 2. Vorsitzenden des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim, Eberhard Schallhorn.  Die Namensverwandtschaft von Karlsruhe in Baden und Carlsruhe in Oberschlesien führte schließlich aktuell beide zu der Idee einer weiteren Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Männergesangverein. Gedacht wird an einen Auftritt des Männerchores bei dem jährlich durchgeführten Carlsruher Carl-Maria-von-Weber-Festival.  Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Chor-Sänger wird eine Live-Übertragung aus der Christuskirche Karlsruhe in die Sophienkirche Carlsruhe erwogen. Zur weiteren Abklärung dieses Vorhabens wurde Hubert Kolodziej dieser Tage beim Männergesangverein Diedelsheim vom 1. Vorsitzenden Wolfgang Horn herzlich begrüßt. Beide sehen dem Gelingen dieses innovativen  Projekts mit Freude entgegen – wenn denn die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden können.

Die Brettener Nachrichten (= Badische Neueste Nachrichten, Karlsruhe) berichteten am 21. September 2023:

CD vom Festkonzert 2019 wieder erhältlich

Die CD des Festkonzerts 2019 anlässlich des 150jährigen Bestehens des Männergesangvereins “Freundschaft” war nach ihrem Erscheinen schnell vergriffen. Wiederholte Nachfragen nach der CD haben uns nun bewogen, eine 2. Auflage zu bestellen. Diese gegenüber der 1. Auflage unveränderte Neuauflage ist nun erhältlich und kann zu einem (Selbstkosten-)Preis von 10 Euro zuzüglich Versandkosten per Rechnung bestellt und zugestellt oder bar jeweils donnerstags 19:15 Uhr bis 19:30 Uhr (ohne Versandkosten) im Dorfgemeinschaftshaus Diedelsheim erworben werden.

Bei Bedarf bestellen Sie bitte per E-Mail unter

info@mgv-diedelsheim.de

Maibaumstellen mit dem Chor der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim

Am Abend des 29. April stellten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Diedelsheim den Maibaum 2023 auf. Ein abwechslungsreiches Programm der Diedelsheimer Vereine schloss sich mit Musik, Gesang und Tanz an. Der MGV “Freundschaft” (Leitung: Vizedirigent Benjamin Leicht) und der Schulchor der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim unter der Leitung von Musiklehrerin Frau Angela Garrecht traten erstmals gemeinsam auf: Im Rahmen der beiderseitigen Kooperation sangen die Kinder des Schulchores und die Sänger des MGV “Freundschaft” gemeinsam das Lied “Fang das Licht” von Karel Gott. Beide Stimmlagen – die tiefen Stimmen der Männer und die hellen Stimmen der Kinder – ergänzten sich zu einem berührenden Vortrag, der von den vielen zuhörenden Angehörigen und weiteren Diedelsheimerinnen und Diedelsheimern mit großem Beifall aufgenommen wurde.

Satzung

Satzung für den Männergesangverein  „Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V.

§ 1  Name und Sitz des Vereins

1

Der Verein  führt den Namen  „Männergesangverein  „Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V.“. Er ist Mitglied im Deutschen Chorverband.

2

Der Verein hat seinen Sitz im Stadtteil Diedelsheim der Großen Kreisstadt  Bretten und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht  Mannheim unter der Nummer VR 240217 eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2

Zweck  des Vereins ist die Pflege des Männerchorgesangs. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vorbereitung auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen in regelmäßigen Proben.  Die Konzerte und musikalischen Veranstaltungen des Vereins wenden sich in der Regel an die Öffentlichkeit, sind daher öffentlich und sollen den Männerchorgesang öffentlichkeitswirksam vertreten und stärken.

3
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sachausgaben für die Vereinsarbeit werden gegen Nachweis ersetzt.

4
Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.  

5
Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

6
Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§ 3 Mitglieder

1
Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder sind Sänger im Männerchor. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selber zu singen. Ehrenmitglieder werden nach Maßgabe der Ehrenordnung des MGV „Freundschaft“  benannt.

2
Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur  Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1
Die Mitgliedschaft endet

     a)    durch freiwilligen Austritt,

     b)    durch Tod,

     c)    durch Ausschluss,

     d)   mit der Vereinsauflösung.

2

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer halbjährigen  Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

3

Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ende seiner Mitgliedschaft.

4
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Jahreshauptversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Jahreshauptversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.

§ 5  Pflichten der Mitglieder

1

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die  Pflicht, möglichst regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen.

2

Jedes  Mitglied ist verpflichtet, den von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz.

§  6  Organe des Vereins

1

Organe des Vereins sind

  1. die  Mitgliederversammlung

     b)    der Vorstand.

§  7  Die Mitgliederversammlung

1
Alljährlich findet die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt.

2
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder eingeladen. Die Einladung erfolgt mindestens vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim, durch E-Mail an die vom Mitglied beim Verein hinterlegte E-Mail-Adresse und im “Amtsblatt” der Stadt Bretten.

3

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen und ansonsten, wenn dies mindestens zehn Mitglieder unter Angabe von Gründen beantragen. Die Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Vorstands auch virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Dies muss gegebenenfalls in der fristgerechten Einladung  angekündigt werden.

4

Die ordnungsgemäß einberufene  Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

5

Die Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, durch den Schriftführer protokolliert und von ihm sowie den Vorsitzenden unterzeichnet.

6
Es wird grundsätzlich durch Handzeichen abgestimmt. Geheime Wahlen können schriftlich mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

7

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

8

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a)  Feststellung, Änderung und Auslegung der Satzung;

b)  Entgegennahme der Jahresberichte und der Jahresabrechnung des Vorstandes;

c)  Wahl des Vorstandes;

d)  Wahl von zwei Rechnungsprüfern für jedes Geschäftsjahr;

e)  Festsetzung des Mitgliederbeitrages sowie von Sonderbeiträgen und Abgaben;

f)  Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;

g)  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;

h)  Entscheidung über die Berufung nach § 3.2 und § 4.4 der Satzung;

i)   Erledigung von Anträgen;

j)   Ernennung von Ehrenmitgliedern;

k)  Entgegennahme des musikalischen Berichtes des/der Chorleiters/in.

9

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.

§  8   Der Vorstand

1

Der Vorstand besteht aus

a)  dem geschäftsführenden Vorstand,

b)  dem Beirat, gebildet aus aktiven Mitgliedern des Vereins, die dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber verantwortlich sind und als Referenten die Aufgabenbereiche übernehmen:  Jugendvertreter und Nachwuchspflege, Kooperation Schule/Verein, Öffentlichkeitsarbeit/Presse/Internet, Organisation, Literaturverwaltung/Notenwart,  Archivar, der/die Vertreter/in der fördernden Mitglieder,

c) bis zu vier Beisitzern.

2

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

a)  der / die Erste Vorsitzende

b)  der / die Zweite  Vorsitzende,

c)  der / die Geschäftsführer/in,

d)  der / die Kassenführer/in,

e) Sängervorstand

3

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten liegt bei dem/der 1. Vorsitzenden. Er/sie kann diese Funktion an ein Vereinsmitglied delegieren.

4

Die Mitglieder unter §  8, 2 a-b  sind im Sinne des § 26 BGB allein vertretungsberechtigt.

5

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss der Vorstandschaft eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl der Vorstandschaft.

6

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

7

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden.

8

Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und von dem/der Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen.

9
Alle Inhaber von Vereinsämtern  außer der Chorleitung sind ehrenamtlich tätig. Sie können bei Bedarf  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes  die Ehrenamtspauschale bis zur gesetzlichen Höhe beanspruchen. Im Übrigen erfolgt Sachkostenersatz gegen Beleg.

§ 9  Chorleitung

1
Der/die Chorleiter/in trägt in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand die Verantwortung für die Auswahl  der Chorstücke in Chorproben und Konzerten sowie  ihre  musikalische Umsetzung.

2

Der/die Chorleiterin übt seine/ihre Funktion gemäß einer vertraglichen Regelung zwischen ihm/ihr und dem  geschäftsführenden Vorstand aus. Insofern ist er/sie nicht ehrenamtlich tätig und  treffen für ihn/sie die entgeltlichen Regelungen des §2, Ziffer 3 und 5 nicht zu.

3
Die Übernahme der Funktion der Chorleitung wird durch die darauf folgende Mitgliederversammlung bestätigt.

4
§ 9, Ziffer 2 trifft nicht für den Bereich einer über die Chorleitung hinausgehenden ehrenamtlichen Funktion innerhalb des Vereins zu.

5
Im Falle der Verhinderung des/der Chorleiters/in übernimmt ein Vizedirigent seine/ihre Aufgaben.

§  10  Verwendung der Finanzmittel

1

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins.

2

Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

§  11  Das Geschäftsjahr

1

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§  12   Auflösung des Vereins

1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung  mit den Stimmen von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

2

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.

3
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen „Feuerwehrförderverein Diedelsheim e.V.“  in Bretten, der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§  13   Inkrafttreten der Satzung

1
Die vorliegende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24. Juni 2022 auf der Grundlage und in Ergänzung der Satzung des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim beschlossen, die am 6. Februar 1987 errichtet, am 4. Mai 1987 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bretten unter Nr. VR 217 und am 3. April 2023 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim unter Nr. VR 240217 eingetragen wurde.  

2
Sollten Änderungen der Satzung aufgrund Beanstandungen des zuständigen Registergerichts bzw. des zuständigen Finanzamts notwendig sein, wird der Vorstand ermächtigt, in einer eigens dafür einberufenen Vorstandssitzung die notwendige Änderung der Satzung zu beschließen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann.

3

Die Vorstandschaft kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung und eine Ehrenordnung erlassen.

Mitgliederversammlung 2023

Die für den 20. April geplante Mitgliederversammlung 2023 (Jahreshauptversammlung) wird aus organisatorischen Gründen auf

Donnerstag, 14. September 2023,

verschoben. Einladung und Tagesordnung folgen fristgerecht.

2. Brettener Chornacht

Die Stadt Bretten veranstaltete am 25. März 2023 die 2. Brettener Chornacht. An verschiedenen Orten der Stadt traten Chöre auf. Auch der Männergesangverein “Freundschaft” Diedelsheim war dabei. Wir freuten uns besonders auf den Auftritt des Chores “La Villanelle” aus Bellegarde-sur-Valserine mit dem wir seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden sind.

Flyer der Stadt Bretten HIER

Unser gemeinsames Gesangs-Programm mit dem Chor La Villanelle am Abend des 25. März:

Die Liedvorträge der beiden Chören wurden vom Publikum in der Weißhofer Galerie mit großem Beifall aufgenommen.

Männergesangverein “Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V. bei seinem Gesangsvortrag bei der 2. Brettener Chornacht am 25. März 2023

                 

Der Chor “La Villanelle” aus Bellegarde-sur-Valserine bei seinem abwechslungsreichen Vortrag.

Am Sonntag, 26. März, waren die Sängerinnen und Sänger aus Bellegarde vom Männergesangverein “Freundschaft” in das Diedelsheimer Dorfgemeinschaftshaus zum Mittagessen mit anschließender Kaffeetafel eingeladen.

Im Verlauf der Mittagsveranstaltung wurden Grußworte vorgetragen und Gastgeschenke ausgetauscht. Auch der Brettener OB Martin Wolff war anwesend.

Gruppenphoto beider Chöre kurz vor dem Beginn der Rückreise nach Bellegarde. Der kurze Aufenthalt des Chores aus Bellegarde hat die freundschaftliche Verbundenheit beider Chöre gefestigt. Alle freuen sich auf den Gegenbesuch aus Diedelsheim in Bellegarde im Oktober 2024. Auf Wiedersehen! Au revoir!