Maibaumstellen mit dem Chor der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim

Am Abend des 29. April stellten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Diedelsheim den Maibaum 2023 auf. Ein abwechslungsreiches Programm der Diedelsheimer Vereine schloss sich mit Musik, Gesang und Tanz an. Der MGV “Freundschaft” (Leitung: Vizedirigent Benjamin Leicht) und der Schulchor der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim unter der Leitung von Musiklehrerin Frau Angela Garrecht traten erstmals gemeinsam auf: Im Rahmen der beiderseitigen Kooperation sangen die Kinder des Schulchores und die Sänger des MGV “Freundschaft” gemeinsam das Lied “Fang das Licht” von Karel Gott. Beide Stimmlagen – die tiefen Stimmen der Männer und die hellen Stimmen der Kinder – ergänzten sich zu einem berührenden Vortrag, der von den vielen zuhörenden Angehörigen und weiteren Diedelsheimerinnen und Diedelsheimern mit großem Beifall aufgenommen wurde.

Satzung

Satzung für den Männergesangverein  „Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V.

§ 1  Name und Sitz des Vereins

1

Der Verein  führt den Namen  „Männergesangverein  „Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V.“. Er ist Mitglied im Deutschen Chorverband.

2

Der Verein hat seinen Sitz im Stadtteil Diedelsheim der Großen Kreisstadt  Bretten und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht  Mannheim unter der Nummer VR 240217 eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2

Zweck  des Vereins ist die Pflege des Männerchorgesangs. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vorbereitung auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen in regelmäßigen Proben.  Die Konzerte und musikalischen Veranstaltungen des Vereins wenden sich in der Regel an die Öffentlichkeit, sind daher öffentlich und sollen den Männerchorgesang öffentlichkeitswirksam vertreten und stärken.

3
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sachausgaben für die Vereinsarbeit werden gegen Nachweis ersetzt.

4
Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.  

5
Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

6
Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§ 3 Mitglieder

1
Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Aktive Mitglieder sind Sänger im Männerchor. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selber zu singen. Ehrenmitglieder werden nach Maßgabe der Ehrenordnung des MGV „Freundschaft“  benannt.

2
Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur  Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1
Die Mitgliedschaft endet

     a)    durch freiwilligen Austritt,

     b)    durch Tod,

     c)    durch Ausschluss,

     d)   mit der Vereinsauflösung.

2

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer halbjährigen  Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

3

Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ende seiner Mitgliedschaft.

4
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Jahreshauptversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Jahreshauptversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.

§ 5  Pflichten der Mitglieder

1

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die  Pflicht, möglichst regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen.

2

Jedes  Mitglied ist verpflichtet, den von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz.

§  6  Organe des Vereins

1

Organe des Vereins sind

  1. die  Mitgliederversammlung

     b)    der Vorstand.

§  7  Die Mitgliederversammlung

1
Alljährlich findet die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt.

2
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder eingeladen. Die Einladung erfolgt mindestens vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim, durch E-Mail an die vom Mitglied beim Verein hinterlegte E-Mail-Adresse und im “Amtsblatt” der Stadt Bretten.

3

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen und ansonsten, wenn dies mindestens zehn Mitglieder unter Angabe von Gründen beantragen. Die Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Vorstands auch virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Dies muss gegebenenfalls in der fristgerechten Einladung  angekündigt werden.

4

Die ordnungsgemäß einberufene  Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

5

Die Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, durch den Schriftführer protokolliert und von ihm sowie den Vorsitzenden unterzeichnet.

6
Es wird grundsätzlich durch Handzeichen abgestimmt. Geheime Wahlen können schriftlich mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

7

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

8

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a)  Feststellung, Änderung und Auslegung der Satzung;

b)  Entgegennahme der Jahresberichte und der Jahresabrechnung des Vorstandes;

c)  Wahl des Vorstandes;

d)  Wahl von zwei Rechnungsprüfern für jedes Geschäftsjahr;

e)  Festsetzung des Mitgliederbeitrages sowie von Sonderbeiträgen und Abgaben;

f)  Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;

g)  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;

h)  Entscheidung über die Berufung nach § 3.2 und § 4.4 der Satzung;

i)   Erledigung von Anträgen;

j)   Ernennung von Ehrenmitgliedern;

k)  Entgegennahme des musikalischen Berichtes des/der Chorleiters/in.

9

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.

§  8   Der Vorstand

1

Der Vorstand besteht aus

a)  dem geschäftsführenden Vorstand,

b)  dem Beirat, gebildet aus aktiven Mitgliedern des Vereins, die dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber verantwortlich sind und als Referenten die Aufgabenbereiche übernehmen:  Jugendvertreter und Nachwuchspflege, Kooperation Schule/Verein, Öffentlichkeitsarbeit/Presse/Internet, Organisation, Literaturverwaltung/Notenwart,  Archivar, der/die Vertreter/in der fördernden Mitglieder,

c) bis zu vier Beisitzern.

2

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

a)  der / die Erste Vorsitzende

b)  der / die Zweite  Vorsitzende,

c)  der / die Geschäftsführer/in,

d)  der / die Kassenführer/in,

e) Sängervorstand

3

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten liegt bei dem/der 1. Vorsitzenden. Er/sie kann diese Funktion an ein Vereinsmitglied delegieren.

4

Die Mitglieder unter §  8, 2 a-b  sind im Sinne des § 26 BGB allein vertretungsberechtigt.

5

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss der Vorstandschaft eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl der Vorstandschaft.

6

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

7

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden.

8

Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und von dem/der Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen.

9
Alle Inhaber von Vereinsämtern  außer der Chorleitung sind ehrenamtlich tätig. Sie können bei Bedarf  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes  die Ehrenamtspauschale bis zur gesetzlichen Höhe beanspruchen. Im Übrigen erfolgt Sachkostenersatz gegen Beleg.

§ 9  Chorleitung

1
Der/die Chorleiter/in trägt in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand die Verantwortung für die Auswahl  der Chorstücke in Chorproben und Konzerten sowie  ihre  musikalische Umsetzung.

2

Der/die Chorleiterin übt seine/ihre Funktion gemäß einer vertraglichen Regelung zwischen ihm/ihr und dem  geschäftsführenden Vorstand aus. Insofern ist er/sie nicht ehrenamtlich tätig und  treffen für ihn/sie die entgeltlichen Regelungen des §2, Ziffer 3 und 5 nicht zu.

3
Die Übernahme der Funktion der Chorleitung wird durch die darauf folgende Mitgliederversammlung bestätigt.

4
§ 9, Ziffer 2 trifft nicht für den Bereich einer über die Chorleitung hinausgehenden ehrenamtlichen Funktion innerhalb des Vereins zu.

5
Im Falle der Verhinderung des/der Chorleiters/in übernimmt ein Vizedirigent seine/ihre Aufgaben.

§  10  Verwendung der Finanzmittel

1

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins.

2

Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

§  11  Das Geschäftsjahr

1

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§  12   Auflösung des Vereins

1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung  mit den Stimmen von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

2

Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.

3
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen „Feuerwehrförderverein Diedelsheim e.V.“  in Bretten, der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§  13   Inkrafttreten der Satzung

1
Die vorliegende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24. Juni 2022 auf der Grundlage und in Ergänzung der Satzung des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim beschlossen, die am 6. Februar 1987 errichtet, am 4. Mai 1987 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bretten unter Nr. VR 217 und am 3. April 2023 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim unter Nr. VR 240217 eingetragen wurde.  

2
Sollten Änderungen der Satzung aufgrund Beanstandungen des zuständigen Registergerichts bzw. des zuständigen Finanzamts notwendig sein, wird der Vorstand ermächtigt, in einer eigens dafür einberufenen Vorstandssitzung die notwendige Änderung der Satzung zu beschließen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann.

3

Die Vorstandschaft kann zur vorliegenden Satzung eine Geschäftsordnung und eine Ehrenordnung erlassen.

Mitgliederversammlung 2023

Die für den 20. April geplante Mitgliederversammlung 2023 (Jahreshauptversammlung) wird aus organisatorischen Gründen auf

Donnerstag, 14. September 2023,

verschoben. Einladung und Tagesordnung folgen fristgerecht.

2. Brettener Chornacht

Die Stadt Bretten veranstaltete am 25. März 2023 die 2. Brettener Chornacht. An verschiedenen Orten der Stadt traten Chöre auf. Auch der Männergesangverein “Freundschaft” Diedelsheim war dabei. Wir freuten uns besonders auf den Auftritt des Chores “La Villanelle” aus Bellegarde-sur-Valserine mit dem wir seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden sind.

Flyer der Stadt Bretten HIER

Unser gemeinsames Gesangs-Programm mit dem Chor La Villanelle am Abend des 25. März:

Die Liedvorträge der beiden Chören wurden vom Publikum in der Weißhofer Galerie mit großem Beifall aufgenommen.

Männergesangverein “Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V. bei seinem Gesangsvortrag bei der 2. Brettener Chornacht am 25. März 2023

                 

Der Chor “La Villanelle” aus Bellegarde-sur-Valserine bei seinem abwechslungsreichen Vortrag.

Am Sonntag, 26. März, waren die Sängerinnen und Sänger aus Bellegarde vom Männergesangverein “Freundschaft” in das Diedelsheimer Dorfgemeinschaftshaus zum Mittagessen mit anschließender Kaffeetafel eingeladen.

Im Verlauf der Mittagsveranstaltung wurden Grußworte vorgetragen und Gastgeschenke ausgetauscht. Auch der Brettener OB Martin Wolff war anwesend.

Gruppenphoto beider Chöre kurz vor dem Beginn der Rückreise nach Bellegarde. Der kurze Aufenthalt des Chores aus Bellegarde hat die freundschaftliche Verbundenheit beider Chöre gefestigt. Alle freuen sich auf den Gegenbesuch aus Diedelsheim in Bellegarde im Oktober 2024. Auf Wiedersehen! Au revoir!

Sängerkamerad Helmut Streichsbier verstorben

Unsere Trauer und unser Mitgefühl gelten den Angehörigen von Helmut. Wir verlieren einen sehr liebenswerten Sänger im 2. Bass, der unserem Verein, aber auch dem Liederkranz in Friedrichstal über Jahrzehnte treu geblieben ist.

Der 1. Vorsitzende des MGV “Freundschaft” Wolfgang Horn hat an die Söhne des Verstorbenen ein Beileidsschreiben gerichtet, das die Persönlichkeit Helmut Streichsbiers beleuchtet:

Am 25. und 26. November 2022: Liederabend im Dorfgemeinschaftshaus

MGV „Freundschaft“ wieder öffentlich aktiv: Ein neuer Anfang beim Diedelsheimer Liederabend

Nach mehrjähriger Zwangspause der Probenarbeit und dem dadurch verursachten Ausfall aller Gesangsveranstaltungen hat der Chor des Männergesangvereins „Freundschaft“ Diedelsheim die Probenarbeit im Frühjahr dieses Jahres wieder aufgenommen. Aber einige der Sänger litten unter der Pandemie oder ihren Folgewirkungen, so dass die erforderliche Kontinuität der Chorproben und damit die gewohnte Qualität  des Diedelsheimer Männerchores lange nicht gewährleistet waren. Mit dem aktuellen Liederabend „…und der Liebe sichrer Hort“ gab der Chor nun einen Einblick in den Stand der Chorarbeit unter der Leitung seiner überzeugend und sicher auftretenden Leiterin Bettina Gerlach und der Begleitung am Klavier von Werner Breitenstein.

Landauf  und landab müssen traditionsreiche Männerchöre wegen fehlendem Nachwuchs aufgeben. Nachwuchssorgen plagen den Diedelsheimer MGV gleichermaßen. Aber der Bestand von ca. 40 aktiven Sängern mit ziemlich gleichmäßiger Besetzung der Stimmlagen blieb auch über die  Corona-Zeiten beinahe gleich. Einige Sänger mit musikalischer Erfahrung verzichteten zwar auf die  regelmäßigen Chorproben, bilden aber eine willkommene Verstärkung des Chores, wenn es gilt, eine Veranstaltung wie diese Liederabende  durchzuführen. Hinzu kommt eine vorbildliche  Organisation durch die Vereinsführung , die sich auf zahlreiche zupackende Unterstützer aus dem Kreis der aktiven Sänger verlassen kann. 

Vor gut besetztem Saal im Dorfgemeinschaftshaus Diedelsheim trugen die Sänger an zwei Abenden unter dem Dirigat von Chorleiterin Gerlach neun Lieder vor, die alle Bereiche der Gefühlswelt der Zuhörenden ansprachen.  Die „Hymne an die Freude“ (Schiller/Beethoven) ruft die Menschheit mit kräftigem Gesang zur Gemeinschaft auf, die  allein zum Glück führe: „Alle Menschen werden Brüder…“ – ein gerade in heutiger Zeit gleichermaßen aktuelles wie immer notwendiges, aber bei der Vielzahl der Staaten mit ihren jeweiligen Religionen oder Traditionen schwierig zu erreichendes  Ziel. Auch das zweite Lied „All die schönen Jahre“ (Thibaut/Grote) war ein Hohes Lied auf die Gemeinschaft, die  Zufriedenheit, Verbundenheit und Freundschaft bewirkt. Das in den Strophen rhythmisch so unterschiedliche Lied „In einem kühlen Grunde“ (v. Eichendorff/Glück)  sang der Chor a cappella mit großer Genauigkeit  und verdeutlichte dem Publikum den Liebesschmerz und die Todessehnsucht des von der Geliebten verlassenen Ichs: „Ich möcht‘ am liebsten sterben, da wär’s auf einmal still.“  Die das Irdische übersteigende religiöse Liebe („…ich will, anstatt an mich zu denken, ins Meer der Liebe mich versenken.“) besingt der geistliche Choral „Ich bete an die Macht der Liebe“ (D. Bortnjanski), die nach der Totenehrung der Verstorbenen des Vereins in den vergangenen drei Jahren ertönte. An das Du in der Liebe richtet sich der heute wieder populäre Song „You raise me up“ (Løvland/Graham): „Du richtest mich auf“, wenn ich in Schwierigkeiten stecke oder spornst mich an, wenn ich ein Ziel erreichen möchte. Als Besonderheit übernahmen hier zwei Sänger des Chores mutig und ausdrucksstark Solistenrollen.

Nach der obligatorischen Lüftungspause  folgten vier weitere Liedvorträge: Zunächst  im Ungarischen Tanz Nr. 6 (J. Brahms) die musikalische Darstellung der Liebe zweier junger Menschen, die sich gegenseitig ihrer Treue versichern, gefolgt von der irischen Volksweise „In der Fremde“ über die flüchtige Vergänglichkeit der schönen Erinnerungen aus der Jugendzeit. Schließlich „Ihr von Morgen“, in dem Udo Jürgens die Ängste, Fragen, Zweifel und Fehler unserer Zeit bekennt und von jenen „von Morgen“ hofft, dass sie uns verzeihen werden. Sie selber werden sicherlich andere Wege als wir gehen. Der Lagunenwalzer aus „Die Nacht in Venedig“ (J. Strauß) besingt mit einem Augenzwinkern die Unbeständigkeit  der „lieblichen“ Frauen: „.. doch willst du einer vertrau‘n, dann, Freundchen, auf Sand wirst du bau’n“ – und das, obwohl doch – hier erscheint das Motto des Liederabends –  „Treue… der Liebe sichrer Hort“ ist.

Der vergnügliche, mit Begeisterung vom Publikum aufgenommene und in sich stimmige Liederabend  wurde begleitet von der Einweihung der neuen Skulptur „Diedelsheimer Sänger“, die von dem Diedelsheimer Steinmetz Norbert Reschke nach dem Vorbild von Ernst Barlachs Skulptur „Der singende Mann“ angefertigt wurde. Sie hat ihren Platz im Eingangsbereich des Dorfgemeinschaftshauses Diedelsheim gefunden und soll – so hat es der Vorsitzende des MGV Wolfgang Horn formuliert – nunmehr Symbol sein für die Freude, die die Sänger des Männergesangvereins „Freundschaft“ mit ihrer Musik ihrem Publikum nach überstandener Pandemie wieder bereiten wollen. Wenn das Nachwuchsproblem nicht wäre, bräuchte sich Diedelsheim keine Sorge um den Bestand seines traditionsreichen Männerchores zu machen. Die verminderte Probenarbeit während der Corona-Pause wurde unter Leitung der Chorleiterin Bettina Gerlach erfolgreich dazu genutzt, um die musikalische Ausdrucksfähigkeit, die sprachliche Klarheit und stimmliche Festigkeit des Chores weiter zu verbessern. Die Zuhörer der beiden gefühlvollen Liederabende bestätigten mit herzlichem Beifall die beeindruckende Wirkung des Gesangs, die das Ergebnis der harmonischen Zusammenarbeit zwischen Sängern, Chorleiterin und der organisatorischen Leitung des Vereins unter seinem 1. Vorsitzenden Wolfgang Horn ist. 

Skulptur “Diedelsheimer Sänger” eingerichtet

Auf Anregung des Männergesangvereins “Freundschaft” Diedelsheim 1869 e.V. hat der Diedelsheimer Steinmetz Norbert Reschke eine Skulptur nach der Figur “Der singende Mann” von Ernst Barlach aus dem Jahre 1928 geschaffen. Am 10. Oktober 2022 konnte die neue Skulptur im Hof des Dorfgemeinschaftshauses Diedelsheim in Anwesenheit des Künstlers und des 1. Vorsitzenden Wolfgang Horn eingerichtet werden. Die Einweihung soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer kleinen Feierstunde erfolgen. Die Skulptur soll zukünftig Sinnbild sein für das musikalische Wirken am Ort der wöchentlichen Chorproben des Männergesangvereins.

Wolfgang Horn (links) und Steinmetz Norbert Reschke sind jeder auf seine Weise zufrieden mit dem neuen Kunstwerk im Hof des Dorfgemeinschaftshauses.
“Diedelsheimer Sänger” – Skulptur nach Ernst Barlach von Norbert Reschke.

„Der Diedelsheimer Sänger“ – Einweihung am 26. November 2022

Liebe Gäste, ein herzliches Willkommen gilt Ihnen allen. Unser heutiges Programm liegt Ihnen vor. Zu Beginn wollten wir programmgemäß gemeinsam im Hof die neue Skulptur im Eingangsbereich unseres Dorfgemeinschaftshauses einweihen. Indem wir im Saal bleiben,  ersparen wir Ihnen und uns den Gang in die abendliche Kälte der November-Witterung.

Die Skulptur „Der Diedelsheimer Sänger“ vereint Welten: die des weitgerühmten Intellektuellen und Künstlers Ernst Barlach mit der unseres Diedelsheimer Hobby-Steinmetzes Norbert Reschke. Norbert Reschke ist sich dessen wohl bewusst. Mir gegenüber hat er zurückhaltend formuliert, dass es für ihn allerdings eine besondere Ehre und eine große Freude gewesen ist, aus einem ansehnlich großen Werkstück  Mühlbacher Keupersandsteins  unseren „Diedelsheimer Sänger“ nach dem Vorbild von Barlachs  „Der singende Mann“ zu gestalten.

Ernst Barlach wurde 1870 im holsteinischen Wedel geboren und ist 1938 in Rostock nach Ächtung seiner Persönlichkeit, seiner Werke, ja seiner gesamten künstlerischen Leistungen durch die Nationalsozialisten 68-jährig gestorben. Sein Lebens- und Schaffensraum im Norden Deutschlands mit Zentrum in dem heute ergänzend umgenannten Barlachstadt Güstrow brachte ihm den ehrenden Beinamen „Artist of the North“ – „Künstler des Nordens“ ein. Als Grafiker, Zeichner, Schriftsteller und besonders Bildhauer nimmt er zusammen mit Käthe Kollwitz eine Sonderstellung innerhalb des deutschen Expressionismus ein. Das Werk „Der singende Mann“, 1928 in Bronze gegossen, wird als der herausragende Entwurf  Ernst Barlachs bezeichnet. Die Skulptur ist inzwischen das weltweit am häufigsten abgebildete bildhauerische Werk deutscher Herkunft. Es ist fester Bestandteil weltberühmter Museen und Sammlungen, unter anderem des Museum of Modern Art in New York.

„Der singende Mann” verdeutlicht Barlachs künstlerisches Interesse am Menschen und seinem Milieu, aus dem er kommt, das ihn prägt und in dem er lebt, leidet, sich freut, fühlt, denkt. „Der singende Mann“ sitzt auf dem Boden, allein, seine Augen sind geschlossen, seine Haltung ist ganz auf sich selbst bezogen, die Beine angewinkelt, eines auf dem Boden, das andere mit den Händen am Knie umfassend. Der Mund ist zum leisen Gesang geöffnet, er singt nur für sich, es gibt keine Zuhörer. Der Mann hat sich selbst ganz dem Gefühl hingegeben, das die Melodie, die Musik in ihm anregt und die ihn durchdringt – durchtönt, wie es die  deutsche Übersetzung des lateinischen Wortes „personare“ bezeichnet. Der singende Mann ist eine unverwechselbare Person, ein Individuum, ein Mensch eben, der lebt, fühlt, sich freut, denkt – ob er leidet, wissen und hoffen wir nicht. 

Norbert Reschke ist „unser“ Diedelsheimer Steinmetz. Hier am und im  Dorfgemeinschaftshaus hängen und stehen andere Werke von ihm, die insbesondere das Diedelsheimer Wappen zum Thema haben.  Er hat das Monument am Eingang des Diedelsheimer Friedhofs geschaffen, und erst kürzlich wurde an die  Brettener Partnerstadt Longjumeau ein Brettener Hund in Stein übergeben, ein Werk von Norbert Reschke. Ein filigran gestalteter Philipp Melanchthon ist derzeit mein Lieblingswerk von Norbert Reschke.

Über den „Diedelsheimer Sänger“ brauche ich hier keine weiteren Worte zu formulieren. Sie alle können sich auf seinem Mäuerchen draußen in ihn hineindenken, können ihn mit Barlachs Original vergleichen. Jedenfalls scheint er leiser, zurückhaltender, weniger offen als Barlachs singender Mann. Woran denkt er? Gibt ihm seine Musik Ruhe vor der zerrissenen Welt um ihn herum? Das oder anderes zu vermuten, bleibt dem jeweiligen Betrachter überlassen.

Unser „Diedelsheimer Sänger“ hat an seinem Platz auch eine Funktion. Wolfgang Horn hat sie treffend formuliert: Der „Diedelsheimer Sänger“ soll das Symbol sein für die Freude, die Ihnen – den Diedelsheimerinnen und Diedelsheimern  –  die Sänger des Männergesangvereins „Freundschaft“ mit ihrer Musik bereiten wollen. Dafür üben wir hier im Hause donnerstags abends gerne  und versuchen dann und wann  in einem  kleinen festlichen Rahmen wie heute, dass die Ergebnisse unserer Musik Sie, unsere Zuhörer, unser Publikum, „durchtönen“.

Norbert Reschke hat den „Diedelsheimer Sänger“ mit vielen geduldigen, manchmal energischen und sehr oft feinfühligen Hammerschlägen aus seinem Steinquader befreit und es möglich gemacht, dass wir die Skulptur hier heute dauerhaft aufstellen können. Bei Norbert stand von Anfang an die Freude, ja sogar Dankbarkeit im Vordergrund, den „Diedelsheimer Sänger“ nach dem Vorbild von Ernst Barlachs „Der singende Mann“ für uns gestalten zu können. Die Arbeit an seinem „Diedelsheimer Sänger“ bedeutete für Norbert Reschke die Einarbeitung in und damit – wer wüsste das besser als er selbst – wenigstens eine Annäherung an das nicht erreichbare Vorbild Ernst Barlach. Lieber Norbert, herzlichen Dank für deine so erfolgreichen Mühen. Herzlichen Dank an dieser Stelle auch an großzügige Sponsoren, die die Kosten übernahmen, die hier nicht zu vermeiden waren. 


Als äußeres Zeichen für die Einweihung unserer Skulptur haben wir vor Beginn dieser Veranstaltung ein Schild an ihr angebracht:
Norbert Reschke: „Diedelsheimer Sänger“ (2022). Nach Ernst Barlach „Der singende Mann“ (1928).

Eberhard Schallhorn

Sängerseminar Göttelfingen 2022

Die vorzügliche Bewirtung im Gasthof “Traube” in Göttelfingen sorgte für keinen Leistungsabfall während der Seminartage.

Das Sängerseminar in Seewald-Göttelfingen (29.9. bis 1.10.) unter der Leitung von Chorleiterin Bettina Gerlach war wieder ein schönes Erlebnis für alle Sänger und brachte einen großen Fortschritt für unsere Vorbereitung für den Liederabend am 25. und 26. November. Leider war unser 1. Vorsitzender Wolfgang Horn wegen seiner Corona-Erkrankung nicht dabei, aber wir widmeten ihm gerne die vielen Stunden währenden Chorproben an den drei Tagen.

Sänger bei der Arbeit…